Bei allen unseren Schiffstouren gelten grundsätzlich die Regeln der Corona Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen der Bundesländer gelten im Rahmen der KD Schiffstouren aktuell keine Zugangsbeschränkungen. Die bisherigen Zugangsbeschränkungen wie die 3G-, 2G- oder 2G+-Regel sind bis auf weiteres entfallen.
Bitte beachten:
Angesichts der dynamischen Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie besteht die Möglichkeit, dass die zuständigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden auch kurzfristige Anpassungen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen vornehmen und erneut den Zugang zur gebuchten Schiffstour bzw. Veranstaltung nur unter Einhaltung strengerer Regeln möglich machen. Bitte prüfen Sie daher zeitnah zu Ihrer gebuchten Schiffstour bzw. Veranstaltung zwingend die aktuellen Hinweise und jeweils gültigen Regelungen. Sollten im Rahmen kommender Corona-Schutzverordnungen Zugangsbeschränkungen behördlich vorgeschrieben werden, gilt je nach Regel folgendes:
3G-Regel:
- Geimpft: Nachweis der vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder
- Genesen: Offizieller und noch gültiger Nachweis der Genesung oder
- Getestet: Nachweis eines max. 24 Stunden alten negativen Schnelltests oder eines max. 48 Stunden alten negativen PCR-Tests
2G-Regel:
- Geimpft: Nachweis der vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder
- Genesen: Offizieller und noch gültiger Nachweis der Genesung
2G+-Regel:
- Geimpft: Nachweis der vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder
- Genesen: Offizieller und noch gültiger Nachweis der Genesung
sowie: - Getestet: Nachweis eines max. 24 Stunden alten negativen Schnelltests oder eines max. 48 Stunden alten negativen PCR-Tests für alle bereits geimpften oder genesenen Gäste
Die jeweils gültigen Zugangsbeschränkungen 3G und 2G+-Regel gelten grundsätzlich nicht für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren.
Für nachfolgende Personengruppen gelten zudem Sonderregelungen:
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, benötigen ein ärztliches Attest, das höchstens 6 Wochen zurückliegt, sowie einen negativen Testnachweis einer offiziellen Teststelle (max. 24h alt).
- Schwangere und Stillende: Mutterpass oder ärztlicher Nachweis, der höchstens 6 Wochen zurückliegt, notwendig sowie negativer Testnachweis einer offiziellen Teststelle erforderlich (max. 24h alt).
Sofern einer der oben aufgeführten Nachweise unsere Schiffstouren vorgeschreiben ist, ist der dann notwendige Nachweis bei Ticketkauf an den KD Verkaufsstellen bzw. dem Personal vor Ort in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier mit Lichtbild vorzuzeigen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Ein eventuell vorgeschriebener Impfnachweis kann digital auf dem Smartphone in der CovPass- oder Corona-Warn-App, als ausgedruckter QR-Code oder per Immunkarte vorgelegt werden. Die Vorlage des gelben Impfheftes ist nicht ausreichend.
Fahrgäste, die einen bei Fahrtantritt benötigten Nachweis nicht vorlegen, können die gebuchte Schiffstouren nicht antreten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre KD