KD Wertgutscheine können an den KD Agenturen, in der KD Zentrale oder über den KD Webshop erworben werden.
KD Wertgutscheine, die an KD Agenturen oder in der KD Zentrale erworben wurden, sind bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf des Gutscheins gültig. Das Kaufdatum kann dem Gutschein entnommen werden. Eine Verlängerung des Gutscheins über das Ablaufdatum hinaus oder eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der KD Wertgutschein ist für alle KD Angebote gültig und kann an allen KD Ticketagenturen an Rhein, Main und Mosel eingelöst werden. Übersteigt der Gutschein den Restbetrag, wird an den KD Ticketagenturen ein neuer Gutschein über den Restwert ausgestellt. An Bord der KD Schiffe kann der Gutschein auch für gastronomische Leistungen eingelöst werden. Der Gutschein kann an Bord der KD Schiffe jedoch nur in voller Höhe eingelöst werden. Über einen eventuellen Restwert wird an Bord der KD Schiffe kein neuer Gutschein ausgestellt. Eine Barauszahlung ist auch hier ausgeschlossen. Gutscheine sind nicht gültig auf den Schiffen der KD Partnerreedereien.
Der KD Online-Wertgutschein, der über den KD Webshop erworben wurde, ist bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf des Gutscheins gültig. Das Ablaufdatum kann dem Gutschein entnommen werden. Eine Verlängerung des Gutscheins über das Ablaufdatum hinaus oder eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der KD Online-Gutschein kann nur online auf www.k-d.com eingelöst werden. Er gilt ausschließlich für KD eigene Angebote (z.B. Linienfahrten, Panoramafahrten, Themenfahrten). Übersteigt der Rechnungsbetrag den Gutscheinwert, kann der Restbetrag mit einer anderen zugelassenen Zahlungsart oder einem weiteren Gutschein beglichen werden. Dabei können Transaktionskosten entstehen. Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, bleibt der Restbetrag des KD Online-Gutscheines unter dem gleichen Gutscheincode bis zum Ablaufdatum gültig und kann bei einer weiteren Buchung auf www.k-d.com eingelöst werden. Es wird kein neuer KD Gutschein über den Restbetrag ausgestellt. Eine Barauszahlung des Restguthabens ist ausgeschlossen.