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Genussrechte

Fragen und Antworten

Genussrechte

1. Was ist ein Genussrecht?

Für Sie, also den Anleger, stellt das Genussrecht eine Anlagemöglichkeit dar.
Für uns, also das emittierende Unternehmen (im Folgenden auch KD AG genannt), stellt das Genussrecht eine Finanzierungsalternative dar.

2. Wie sind die KD-Genussrechte ausgestaltet?

Es handelt sich um Namens-Genussrechte mit fester jährlicher und vom Ergebnis der KD AG unabhängiger Verzinsung. Mit den KD-Genussrechten stellen Sie uns Kapital zur Verfügung. Sie erhalten dafür eine jährliche Genussrechtsverzinsung in Höhe von 3,5 %. Sie können Ihre KD-Genussrechte jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum 30. September eines jeden Jahres kündigen. Nach erfolgter Kündigung zahlen wir Ihnen Ihr eingezahltes Kapital innerhalb von 30 Werktagen, nachdem die Kündigung wirksam geworden ist, zurück.

3. Wofür wird die KD AG das Genussrechtskapital verwenden?

Die KD AG benötigt in jedem Jahr einen Winterüberbrückungskredit, da sie als Saisonbetrieb in den Sommermonaten die wesentlichen Umsatzerlöse erzielt. Von diesem Winterüberbrückungskredit möchte die KD AG 1,5 Mio. Euro über die Ausgabe von KD-Genussrechten finanzieren. Die KD-Genussrechte sollen also der bankenunabhängigen Finanzierung von Betriebsmitteln dienen.

4. Was spricht für den Erwerb von KD-Genussrechten?

Sie kennen die KD AG als Kunde, Aktionär, Geschäftspartner oder Mitarbeiter und haben Vertrauen in das gesamte Team des KD-Konzerns. Mit Ihrer Hilfe können wir eine bankenunabhängige Finanzierung von Betriebsmitteln durchführen. Sie erhalten dafür eine feste, vom Ergebnis der KD AG unabhängige Verzinsung in Höhe von jährlich 3,5%. Sie können ihre KD-Genussrechte jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 30. September eines Jahres kündigen.

5. Wer kann die KD-Genussrechte zeichnen?

Aus rechtlichen Gründen können KD-Genussrechte nur von volljährigen Personen gezeichnet werden, die deutsche Staatsbürger sind und die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Darüber hinaus können Unternehmen mit Sitz in Deutschland die KD-Genussrechte zeichnen.

6. Welche Rechte habe ich durch den Erwerb von KD-Genussrechten?

Sie haben Anspruch auf die Zinszahlungen und Anspruch auf die Rückzahlung der KD-Genussrechte zum Nominalwert sowie ein jährliches Kündigungsrecht. Die KD-Genussrechte gewähren Ihnen keine Mitwirkungsrechte, insbesondere nicht das Recht an der Hauptversammlung der KD AG teilzunehmen.

7. Wie hoch ist das Emissionsvolumen?

Das Emissionsvolumen beläuft sich auf 3.000 Namens-Genussrechte, der Gesamt-Nennwert beträgt 1.500.000,00.

8. Was passiert, wenn das Emissionsvolumen erreicht ist?

Wenn das Emissionsvolumen erreicht ist, sind keine weiteren Zeichnungen mehr möglich. Überschneiden sich mehrere Zeichnungen zu diesem Zeitpunkt, wird über ein Losverfahren entschieden, wer die KD-Genussrechte erhält.

9. Wie hoch ist der Nennbetrag eines KD-Genussrechts und wie hoch ist die Mindestanlagesumme?

Die KD-Genussrechte haben einen Nennbetrag von je 500,00, die Mindestanlagesumme beträgt 500,00€. Weitere Erhöhungen sind in Schritten von 500,00€ möglich.

10. Wie hoch ist die Höchstanlagesumme?

Die Höchstanlagesumme beträgt pro Anleger grundsätzlich 30.000,00€. Zeichnungen die diesen Betrag übersteigen wird die KD AG nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung annehmen.

11. Kann ich die KD-Genussrechte mehrmals zeichnen?

Ja, solange das Emissionsvolumen noch nicht erreicht ist, können Sie jederzeit erneut zeichnen. Es gilt die Höchstanlagegrenze pro Anleger in Höhe von 30.000,00 €. Zeichnungen die diesen Betrag übersteigen wird die KD AG nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung annehmen.

12. Wie lange darf ich die KD-Genussrechte behalten?

Es gibt keine Laufzeitbeschränkung der KD-Genussrechte. Sie können sie auf unbestimmte Zeit halten. Eine Kündigung ist sowohl für Sie, als auch für die KD AG, zum 30. September eines jeden Kalenderjahres jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Eine Kündigung muss der KD AG daher spätestens am 30. Juni des Jahres zugehen, in dem Sie kündigen möchten.

13. Werden die KD-Genussrechte an einer Börse gehandelt?

Nein, die KD-Genussrechte werden nicht an einer Börse gehandelt.

14. Ist die Anlage in KD-Genussrechten sicher?

Wie jede Geldanlage beinhalten KD-Genussrechte Risiken. Diese sind ausführlich in unserem Verkaufsprospekt, den Sie hier einsehen können, aufgeführt.

15. Was passiert, wenn ein Geschäftsjahr nicht gut verläuft?

Sie haben Anspruch auf feste Verzinsung des Genussrechtskapitals, die nicht vom Gewinn oder Verlust der KD AG abhängig ist.

16. Besteht eine Nachschusspflicht?

Eine über die Höhe Ihres Genussrechts hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht.

17. Was bedeutet Nachrangigkeit der KD-Genussrechte für mich?

Sollte es zu einer Insolvenz der KD AG kommen, werden Sie als Genussrechtsinhaber erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger der KD AG bedient.

18. Wie wahrscheinlich ist es, dass die KD AG insolvent wird?

Wir beurteilen die Zukunft der KD AG und des KD Konzerns positiv. Natürlich können wir Ihnen nicht 100 %-ig garantieren, dass die KD AG nicht insolvent wird, aus unserer Sicht besteht aber derzeit kein entsprechendes Risiko. Die unseren Lieferanten von den Wirtschaftsauskunfteien gelieferten Informationen bescheinigen der KD AG eine gute Bonität. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Forderung der KD AG ausfällt (Probability of Default) beträgt demnach 0,45 %.

19. Wie kann ich mich über die Entwicklung der KD AG informieren?

Wir sind ein börsennotiertes Unternehmen und schon deshalb verpflichtet, termingerecht testierte Bilanzen vorzulegen. Daneben veröffentlichen wir Quartalsberichte und gegebenenfalls ad-hoc-Mitteilungen. Wir sind also absolut transparent. Sie finden alle Informationen auf unserer Internetseite www.k-d.com im Bereich Investor Relations.

Online-Zeichnung

20. Wie kann ich die KD-Genussrechte zeichnen?

Der Erwerb der KD-Genussrechte erfolgt ausschließlich unmittelbar online über die Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte

Folgende Angaben müssen hierbei u.a. gemacht werden:

  • Eingabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift) oder Unternehmensdaten
  • Hinterlegung Ihrer E-Mail-Adresse
  • Angabe Ihrer Mobilfunknummer
  • Angabe der Bankverbindung (bei einem inländischen Kreditinstitut), auf dem unregelmäßige Geldeingänge stattfinden dürfen
  • Eingabe des gewünschten Zeichnungsbetrags (Stückelung von 500,00)

21. Warum benötige ich für die Zeichnung eine E-Mail Adresse und ein Handy, was bedeutet SMS-TAN?

Die Zeichnung der KD-Genussrechte erfolgt ausschließlich über das Internet. Insofern erfolgt auch die Korrespondenz mit Ihnen via E-Mail. So erhalten Sie z.B. nach der Zeichnung eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Ihre Legitimation bei der Zeichnung oder bei der Änderung Ihrer Daten erfolgt über das sichere SMS-TAN Verfahren, welches nur über die Verwendung eines SMS-fähigen Mobilfunkgerätes möglich ist. SMS-TAN ist die Abkürzung für eine über Short Message Service übermittelte Transaktionsnummer.

22. Bekomme ich einen Genussschein oder eine sonstige Urkunde über meine Beteiligung?

Einen Genussschein oder eine sonstige Urkunde wird nicht ausgestellt. Sie erhalten über Ihr Kundenkonto auf www.k-d.com/de/genussrechte am Tag der Zinsausschüttung einen Kontoauszug, auf dem alle Daten bezüglich Ihrer KD-Genussrechte enthalten sind.

23. Warum gibt es keine Urkunde?

Wir wollen das gesamte Projekt so „schlank“ wie möglich durchführen. Es gibt daher keine Provisionen, keine unnötigen Verwaltungskosten und eben auch keine Urkunden.

24. Werden Gebühren erhoben oder fallen zusätzliche Kosten an?

Nein, die Zeichnung von KD-Genussrechten erfolgt ohne Aufgeld (Agio), Ihnen entstehen also keine Kosten. Es gibt auch keinerlei Vermittlerprovisionen. Es ist auch nicht erforderlich, ein Wertpapierdepot zu halten, die KD-Genussrechte werden im elektronischen Genussrechtsregister der KD AG geführt. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten. Die Ausgabe der KD-Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag.

Genussrechtsverzinsung

25. Wie werden meine KD-Genussrechte verzinst?

Die KD AG zahlt Ihnen eine jährliche Genussrechtsverzinsung in Höhe von 3,5 % bezogen auf den Nennwert des Genussrechtskapitals. Die Verzinsung beginnt ab dem Tag, der auf die Wertstellung Ihrer Einzahlung auf dem Konto der KD AG folgt. Der Tag nach dem Zahlungseingang ist also der erste Zinstag. Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (01.10. - 30.09.) nach der 30/360 Zinsmethode berechnet.

26. Wie kommt der Zinssatz von 3,5 % zustande?

Ein Zinssatz hängt immer von dem Risiko der Geldanlage ab: Je höher das Risiko ist, desto höher ist auch der Zinssatz. Der für die KD-Genussrechte angesetzte Zinssatz in Höhe von jährlich 3,5 % ist bei der augenblicklichen Niedrigzinssituation marktgerecht für relativ risikoarme Anlagen.

27. Muss ich etwas tun, um die Zinsen zu erhalten?

Die Zinsen werden Ihnen von uns bis zum 5. Werktag nach dem Stichtag (30. September eines jeden Jahres) auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sie müssen nichts weiter tun.

28. Was passiert wenn das allgemeine Zinsniveau steigen sollte?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, mit der vereinbarten Frist von drei Monaten zum 30. September eines jeden Jahres die Rückzahlung Ihrer KD-Genussrechte zu fordern.

29. Was passiert wenn das allgemeine Zinsniveau noch weiter sinken sollte?

Ihr Zinssatz von 3,5 % für die KD-Genussrechte bleibt unverändert bestehen.

30. Muss ich die Zinszahlung dieser Geldanlage versteuern?

Die KD AG ist bei Auszahlung der Genussrechtsverzinsung verpflichtet, die anfallende Abgeltungssteuer in Sinne der Kapitalertragsteuer in Höhe von derzeit 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer sowie ggf. Kirchensteuer im Wege des Vorwegabzuges an das Betriebsstättenfinanzamt der KD AG abzuführen. Der an Sie auszuzahlende Betrag reduziert sich somit um diesen Steuerabzug. Über die Zahlung dieser Steuer erhalten Sie eine Bescheinigung.

31. Kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden?

Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen können wir nicht berücksichtigen, da wir kein Kreditinstitut sind. Eine Erstattung des bereits abgeführten Steueranteils ist im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung möglich. Darüber hinaus können Sie bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung einen Erstattungsantrag beim Bundeszentralamt für Steuern stellen.

Persönliche Daten

32. Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Die KD AG behandelt Ihre Daten streng vertraulich. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte finden.

33. Wie kann ich meine Daten ändern?

Für Änderungswünsche Ihrer Daten wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir stehen Ihnen dazu per E-Mail unter genussrechte(at)k-d.com oder telefonisch unter 0221/2088-321 gerne zur Verfügung.

Weitere Fragen

34. Wo kann ich den Verkaufsprospekt, die Genussrechtsbedingungen und das Vermögensanlagen-Informationsblatt einsehen?

Sie finden diese Dokumente und andere interessante Informationen auf unserer Internetseite www.k-d.com/de/genussrechte.

35. Kann ich die KD-Genussrechte verkaufen oder verschenken oder an eine andere Person übertragen?

Eine Übertragung der KD-Genussrechte auf Dritte durch Rechtsgeschäft bedarf der Zustimmung der Emittentin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann.

36. Was geschieht im Todesfall?

Im Todesfall werden die KD-Genussrechte an den Erben übertragen.

37. Habe ich ein Widerrufsrecht?

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Den Beginn der Widerrufsfrist entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung, die Ihnen nach Abgabe Ihres verbindlichen Zeichnungsangebotes in Ihrer Bestätigungsemail übermittelt wird/wurde. Bitte senden Sie Ihren Widerruf an:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt GmbH
Frankenwerft 35
50667 Köln
Fax: 0221/2088-213
E-Mail: genussrechte(at)k-d.com

38. Wie kann ich kündigen?

Eine Kündigung ist zum 30. September eines jeden Kalenderjahres mit einer jeweiligen Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen. Bitte senden Sie Ihre Kündigung an:

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Frankenwerft 35
50667 Köln
Fax: 0221/2088-213
E-Mail: genussrechte(at)k-d.com

39. Wann erhalte ich mein Genussrechtskapital zurück?

Wenn Sie oder die KD AG gekündigt haben, erhalten Sie Ihr Genussrechtskapital zum Nennwert innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung auf das von Ihnen angegebene Konto.

40. Zu welchem Wert erhalte ich mein Genussrechtskapital zurück?

Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert, d.h. 100 % Ihres eingezahlten Kapitals, zuzüglich angefallener Zinsen.

41. An wen kann ich mich wenden, falls ich noch weitere Fragen haben sollte?

Wir bitten Sie, Ihre Fragen möglichst per Mail an uns zu stellen. Bitte verwenden Sie dazu folgende E-Mail Adresse: genussrechte(at)k-d.com.

Weiterhin steht Ihnen Frau Kim Ruhl unter der Telefonnummer 0221/2088-321 zur Verfügung.

Genussrechte

Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt

Frau Kim Ruhl
Telefon: 0221/2088-321
Telefax: 0221/2088-213
E-Mail: genussrechte(at)k-d.com

„Gerne stehen wir Ihnen zu Ihren Fragen zum Thema KD-Genussrechte jederzeit zur Verfügung.“

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