Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG
Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission wird entsprochen, mit Ausnahme der folgenden Ziffern:
Ziffer 3.8 Abs. 2
Bei der KD AG besteht eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt.
Ziffer 3.10
Die KD zeigt auf Ihrer Internetseite die jeweils aktuelle Entsprechenserklärung.
Ziffer 4.2.1 Satz 1
Der Vorstand der KD AG besteht zur Zeit aus zwei Personen und hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher.
Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3
Aufgrund der Unternehmensgröße ist die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen bei der KD AG zur Zeit nicht notwendig und nicht sinnvoll.
Ziffer 7.1.1
Für die KD AG werden Zwischenberichte entsprechend der Handhabung für den Jahresabschluss auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsgrundsätze erstellt. Der Mehraufwand für eine doppelte Bilanzierung nach HGB und IAS ist bei der derzeitigen Struktur der KD AG nicht erforderlich.
Köln, 17. Dezember 2007
KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt AG
Klaus Hadeler
Vorstand |
Norbert Schmitz
Vorstand |
Klaus Hildebrand
Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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